Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen von Anes Idris Qassem, handelnd unter der Bezeichnung AQ Dienstleistungen, Mozartstraße 10 1/5, 97421 Schweinfurt (nachfolgend „wir“ oder „AQ Dienstleistungen“) in den Bereichen Entrümpelung und Haushaltsauflösung, Umzüge, Transporte bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Gartenservice, Hausmeisterservice und Raumpflege.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Preisangaben auf unserer Website, in Preislisten sowie die Ergebnisse unseres Online-Angebotsassistenten sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen kein bindendes Angebot dar. Sie dienen der ersten Einschätzung; der tatsächliche Aufwand kann abweichen.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er uns einen Auftrag mündlich, telefonisch, per E-Mail, per Messenger-Dienst, über unser Online-Formular oder schriftlich erteilt. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich bestätigen oder mit der Ausführung beginnen.
(3) Individuelle schriftliche Angebote, die wir nach einer Besichtigung vor Ort erstellen, sind für die darin genannte Dauer bindend; ist keine Frist genannt, gelten sie 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
(4) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die Sie unter www.aq-dienstleistungen.de/widerruf finden. Diese Widerrufsbelehrung geht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Kollisionsfall vor.
§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkung des Kunden
(1) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Erweist sich der Aufwand bei Arbeitsbeginn als wesentlich höher als bei Angebotserstellung erkennbar — insbesondere durch eine erheblich größere Menge oder Art des Gutes, durch nicht mitgeteilte bauliche Gegebenheiten wie fehlende Halteplätze, gesperrte Aufzüge oder zusätzliche Etagen — informieren wir den Kunden vor Ausführung der Mehrleistung und stimmen den geänderten Preis mit ihm ab. Ohne diese vorherige Abstimmung berechnen wir keine Mehrkosten.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind und benennt eine anwesende ansprechbare Person. Für erforderliche Halteverbotszonen, Parkgenehmigungen und Zufahrtsrechte sorgt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Kunde teilt uns vor Beginn der Arbeiten mit, wenn sich unter dem Gut gefährliche Stoffe, besonders wertvolle, zerbrechliche oder unersetzliche Gegenstände befinden.
§ 4 Besondere Regelungen für Entrümpelung und Haushaltsauflösung
(1) Wir entsorgen die übernommenen Abfälle ordnungsgemäß über zugelassene Entsorgungswege. Auf Wunsch weisen wir dem Kunden die Entsorgung nach, soweit uns entsprechende Belege vorliegen.
(2) Gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes — insbesondere Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Chemikalien, Asbest und asbesthaltige Baustoffe, Batterien, Leuchtstoffröhren und Elektroaltgeräte mit Schadstoffen — sind vom vereinbarten Pauschalpreis nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich im Auftrag aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf das Vorhandensein solcher Stoffe vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen. Werden solche Stoffe erst bei den Arbeiten festgestellt, stimmen wir die Mehrkosten vorher mit dem Kunden ab.
(3) Wertgegenstände und persönliche Unterlagen: Der Kunde ist verpflichtet, Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Sparbücher, Ausweise, persönliche Urkunden und sonstige Wertgegenstände vor Beginn der Arbeiten selbst zu entnehmen. Finden wir bei den Arbeiten dennoch derartige Gegenstände, verwahren wir sie, informieren den Kunden unverzüglich und geben sie ihm heraus. Ein Eigentumsübergang an aufgefundenen Gegenständen findet nicht statt, es sei denn, die Parteien haben dies in Textform ausdrücklich vereinbart.
(4) Soll der Wert verwertbarer Gegenstände auf den Preis angerechnet werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform, in der die betroffenen Gegenstände und der angerechnete Betrag bezeichnet sind.
§ 5 Preise, Kleinunternehmerregelung
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise.
(2) Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht berechnet.
(3) Auslagen wie Deponie- und Entsorgungsgebühren, Halteverbotszonen und Mautgebühren sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 6 Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung ist nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei größeren Aufträgen können wir eine angemessene Anzahlung verlangen; diese wird gesondert vereinbart.
(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(3) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Uns steht an dem uns zur Beförderung übergebenen Gut das gesetzliche Pfandrecht nach § 440 HGB für Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag zu.
§ 7 Termine, Absage und Kündigung durch den Kunden
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich, sobald sie von uns bestätigt wurden.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt oder sagt der Kunde einen bestätigten Termin ab, können wir folgende Ausfallpauschale berechnen: bei Absage mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin keine Ausfallpauschale; bei Absage 7 bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 15 % des vereinbarten Preises; bei Absage weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin oder wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, weil die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin nicht zugänglich sind, 30 % des vereinbarten Preises.
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
(4) Beruht die Absage auf Gründen, die wir zu vertreten haben, entfällt die Ausfallpauschale.
(5) Die Ausfallpauschale nach Absatz 2 wird nicht berechnet, wenn der Kunde als Verbraucher von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht. In diesem Fall gelten ausschließlich die Regelungen der Widerrufsbelehrung.
§ 8 Haftung für Umzugsgut und Transportgut
Wichtiger Hinweis zu Ihren Rechten — bitte aufmerksam lesen. Für die Beförderung von Umzugsgut gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 451 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB).
1. Haftungshöchstbetrag. Nach § 451e HGB ist unsere Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
2. Besondere Haftungsausschlüsse. Nach § 451d HGB sind wir von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch Sie; Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch Sie; Beförderung von nicht durch uns verpacktem Gut in Behältern; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern wir Sie vorher auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen haben und Sie auf der Durchführung bestanden haben; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden erleidet.
3. Sie können mehr Schutz vereinbaren. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie mit uns eine weitergehende Haftung über den Betrag von 620 Euro je Kubikmeter hinaus vereinbaren können und dass Sie Ihr Gut versichern lassen können. Sprechen Sie uns dazu vor Vertragsschluss an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
4. Schadensanzeige — bitte Fristen beachten. Nach § 451f HGB erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und uns nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist, oder wenn der Schaden äußerlich nicht erkennbar war und uns nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist. Bitte zeigen Sie Schäden in Textform (z. B. E-Mail) an und dokumentieren Sie sie nach Möglichkeit mit Fotos.
5. Für Verbraucher gilt: Von den Haftungsvorschriften der §§ 451 ff. HGB wird nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen (§ 451h Abs. 1 HGB).
§ 9 Haftung im Übrigen
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Regelungen des § 8 gehen den Absätzen 1 bis 3 vor, soweit es um Verlust oder Beschädigung von Umzugs- oder Transportgut geht.
(5) Dokumentation des Zustands: Für Schäden, die bereits vor Beginn unserer Arbeiten vorhanden waren, haften wir nicht. Um Streit zu vermeiden, dokumentieren wir auf Wunsch des Kunden gemeinsam mit ihm vor Arbeitsbeginn den Zustand der Räumlichkeiten und besonders empfindlicher Gegenstände. Die Beweislast für die Ursache eines Schadens richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Für die örtliche Zuständigkeit der Gerichte gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Schweinfurt.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026